Die Regel lautet:Änderungen auf Grund der neuen, gültigen APO 2020 sind gelb markiert.

„Allgemeinen Bestimmungen der Wettkampforganisation“ Absatz 6.4.(Wirkung ab 01.04.2015) Der Trainer einer Mannschaft muss mindestens im Besitz des Pferdeführerschein Umgangs oder einer höherwertigen Qualifikation sein. Auf Verlangen des Turnierleiters oder der Schiedsrichter ist ein Nachweis vorzulegen. Langjährige Trainer genießen Bestandsschutz, über die Befreiung entscheidet der SRA.

Erklärung:

Wenn die Reitabzeichen RA 7 und RA 6 oder Fahrabzeichen FA 7 und FA 6 oder Wanderreitabzeichen WRA 10 und WRA 9 abgelegt wurden ist dies gleichwertig zum Pferdeführerschein Umgang.Höherwertige Qualifikationen sind zum Beispiel:- Reitabzeichen Klasse 5-1- Trainerassistent- Berittführer- Trainer A, B, C (Reiten Basis- Leistungssport)- oder eine berufliche Ausbildung

Der Nachweis kann einmalig als Kopie (auch eingescannt per Email: bvolmer@vrmgd.de) beim Schiedsrichterausschuss eingereicht werden, dann ist eine weitere Vorlage nicht nötig. Wenn dies nicht geschehen ist muss der Nachweis bei der Kontrolle der Equidenpässe vorgelegt werden.

Ein Antrag auf Befreiung kann formlos beim Schiedsrichterausschuss eingereicht werden ( bvolmer@vrmgd.de).

Den Pferdeführerschein Umgang kann man in vielen Reitschulen oder Reitvereinen bei den dort angebotenen Reitabzeichenlehrgängen ablegen. Der Lehrgang hierzu muss durch einen Trainer C mit gültiger Lizenz und einer entsprechenden Fortbildung (oder jemandem mit einer höherwertigen Qualifikation) durchgeführt werden. Die Prüfung ist von mindestens einem Richter abzunehmen (s. APO). Die Unterlagen, Anmeldung, etc. hierzu sind über den zuständigen Pferdesportverband zu beziehen.

Inhalt des Pferdeführerschein Umgangs:

APO 2020: „Der Lehrgang zum Pferdeführerschein Umgang hat die Aufgabe, dem Teilnehmer Handlungskompetenz zum sicheren und pferdegerechten Umgang in alltäglichen Situationen zu vermitteln. Dabei werden grundlegende Kenntnisse des Pferdeverhaltens erarbeitet und das Führen des Pferdes unter Sicherheitsaspekten in praxisbezogenen Aufgabenstellungen geübt. […]“

Bei diesem Abzeichen wird nicht geritten, folgende Themen werden verlangt:

1. Erster Kontakt und Pferdepflege2. Pferdeverhalten und verhaltensgerechter Umgang mit dem Pferd einschließlich Haltung, Fütterung und Gesundheit3. Praktischer Umgang mit dem Pferd, Bodenarbeit, Führen im eingezäunten Bereich4. Praktischer Umgang mit dem Pferd in Alltagssituationen, Führen im öffentlichen Raum

Literaturtipp:

„Pferdeführerschein Umgang mit dem Pferd“ von Isabelle von Neumann-Cosel, FN-Verlag, Auflage: 1, 2019 14,90€

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