Durch die Jahreshauptversammlung am 05.11.2022 wird eine Satzungsänderung durch einen Antrag aus einer vergangenen JHV erstrebt. Hierzu folgt eine verlängerte Frist für die Antragsstellung.

Zitat aus der Satzung:

Anträge zur Tagesordnung sind mindestens vier Wochen vor der Mitgliederversammlung in
Textform an den Vorstand zu stellen. Im Falle einer Mitgliederversammlung mit angestrebter
Satzungsänderung verändert sich die Antragsfrist auf fünf Wochen.